AUTO – Vorsicht bei Neuwagenschnäppchen

Für die Autoindustrie ist der 31.08.2018 ein sehr wichtiges Datum. Ab dem 01.09.2018 gilt die neue EU-Abgasnorm  6c. Und das setzt viele Herseller erheblich unter Druck. Aber, es gibt (leider wieder einmal politisch motiviert) eine kleine, feine rechtliche Lücke, um dieses Datum zu umgehen.

Autohersteller dürfen Altfahrzeuge – das heißt, neue Autos, die die neue 6c-Norm nicht erfüllen – im Rahmen einer Übergangsfrist bis zum 31.08.2019 beim zuständigen KBA (Kraftfahrzeugbundesamt) als Neuwagen zertifizieren lassen. Diese Ausnahmeregelung gilt für bis zu 10% der Jahresproduktion der betroffenen Modelle. Es kann also ein böses Erwachen geben, wenn man nach dem 31.08.2018 im Vertrauen auf die strenge 6c-Norm der EU einen “Neuwagen” kauft und zulässt.

Autohersteller und -händler nutzen einen weiteren Trick, um ihre Altbestände doch noch nach dem 31.08.2018 “absetzen” zu können. Sie melden die Autos vor dem 31.08.2018 für einen Tag bei den Zulassungsbehörden an und vermarkten die Autos – mit scheinbar attraktiven Rabatten – als Tageszulassungen mit wenigen Kilometern auf dem Tacho.

Aber … das mittel- und langfristige Risiko trägt der Käufer einer solchen “Nicht-6c-konformen-Dreckschleuder”.

Drive save! … Drive smart

 

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